INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ FÜR PERSONEN, DIE NICHT DER ZAHNÄRZTEKAMMER NORDRHEIN ANGEHÖREN
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß der europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind wir seit dem 25.05.2018 gemäß den Artikeln 13 und 14 DSGVO verpflichtet, Ihnen Informationen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer Daten bei der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR) zu geben. Dieser Verpflichtung kommen wir gerne mit der Überreichung dieses Informationsblattes nach.
I. ZWECK UND RECHTSGRUNDLAGEN DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenverarbeitung erfolgt, um Ihrer Beschwerde/Ihrem Anliegen nachgehen zu können sowie um gesetzlich übertragene Aufgaben wahrnehmen zu können. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit Sie uns diese zugänglich gemacht haben oder noch zur Verfügung stellen werden. Die Erhebung von Daten bei Dritten erfolgt nur, soweit sie uns hierzu Ihre Einwilligung geben. Werden die notwendigen Daten nicht bereitgestellt, kann jedoch unter Umständen eine umfassende Bearbeitung des Anliegens nicht erfolgen.
Die rechtliche Befugnis für die Datenverarbeitung ergibt sich insbesondere aus § 6 Abs. 1 S. 1 Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG NRW) sowie Artikel 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e), Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe a) Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW).
Danach ist es u.a. Aufgabe der ZÄK-NR, Streitigkeiten zwischen Zahnarzt und Dritten (z.B. Patient/-in), die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu schlichten, soweit nicht andere Stellen zuständig sind.
Aufgabe der ZÄK-NR ist weiterhin die Errichtung einer Stelle zur Begutachtung von Behandlungsfehlern.
Zur Erfüllung der uns gesetzlich übertragenen Aufgaben als zuständige Stelle erfolgt eine Datenverarbeitung zu dem u.a. in folgenden Bereichen: Die ZÄK-NR ist als zuständige Stelle nach der dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für die Erteilung von Fachkunde- und Kenntnisbescheinigungen sowie für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen im Kammerbereich Nordrhein zuständig.
Darüber hinaus ist die ZÄK-NR zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und überwacht insbesondere die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung und fördert diese durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen (§ 76 BBiG).
Gemäß § 9 Abs. 4 HeilBerG sind Aufgaben der ZÄK-NR zudem die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache (Fachsprachprüfungen) sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen.
II. EMPFÄNGER DER PERSONENBEZOGENEN DATEN
Personenbezogene Daten übermitteln wir an Dritte nur, wenn dies gesetzlich erlaubt oder erforderlich ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können in Beschwerdefällen / bei Schlichtungen vor allem Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie die zuständigen Beschäftigten der ZÄK-NR sein. Sollte sich aus Ihrem Anliegen ein berufsrechtliches Verfahren gegen die Zahnärztin oder den Zahnarzt entwickeln, können Ihre Daten an auch an Gerichte oder andere Behörden weitergegeben werden.
III. DAUER DER DATENSPEICHERUNG
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie es gesetzlich vorgegeben ist.
IV. IHRE RECHTE
Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung zu. Sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben, so haben Sie das Recht, diese Einwilligung für eine zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Ein Widerruf kann dazu führen, dass Verfahren nicht fortgeführt werden können. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt ist.
V. KONTAKTDATEN DES VERANTWORTLICHEN
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Datenschutzbeauftragter der Zahnärztekammer Nordrhein
Zahnärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten der Zahnärztekammer Nordrhein,
Anschrift:
Hammfelddamm 11, 41460 Neuss
Tel.: 02131-53119-0
Fax.: 02131-53119-406
E-Mail: info@zaek-nr.de
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der ZÄK Nordrhein
Anschrift:
Hammfelddamm 11, 41460 Neuss
Tel.: 02131-53119-0
E-Mail: datenschutz@zaek-nr.de
Homepage: http://www.zahnaerztekammernordrhein.de
VI. ZUSTÄNDIGE DATENSCHUTZRECHTLICHE AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DIE ZAHNÄRZTEKAMMER NORDRHEIN
Name: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Anschrift: Kavalleriestraße 2 – 4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax.: 0211/38424-10